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Ausschuss
Der Ausschuss der DGIM ist der Beirat des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten. Er besteht aus dem Vorstand der DGIM, den gewählten Mitgliedern der Gesellschaft, den Repräsentanten der Schwerpunkte der Inneren Medizin sowie dem Repräsentanten des Berufsverbandes Deutscher Internisten und dem Repräsentanten der Korporativen Mitglieder der DGIM. Von den gewählten Mitgliedern der Gesellschaft scheiden jährlich in der Regel die vier Amtsältesten aus und es werden von der Mitgliederversammlung unter Berücksichtigung der Spezialgebiete des Faches die neuen Ausschussmitglieder gewählt. Die Amtszeit aller Mitglieder beträgt vier Jahre. Die Repräsentanten der Schwerpunkte der Inneren Medizin werden von den Gremien der Schwerpunktgesellschaften vorgeschlagen und vom Vorstand für 4 Jahre berufen.
Der Ausschuss tagt in der Regel dreimal im Jahr, wobei die erste Sitzung vor Beginn und die zweite nach Abschluss der jährlichen Tagung stattfindet.
Zurzeit gehören dem Ausschuss folgende Mitglieder an:

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