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WBO´s, Logbücher und Richtlinien der LÄK
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Zur Vereinfachung der in § 8 der aktuellen MWBO geforderten Dokumentation der Weiterbildung
hat die BÄK für jedes Fachgebiet (Muster-)Logbücher erstellt. Diese Formulare sind obligater
Bestandteil des Antrags auf Zulassung zur Prüfung bei der jeweiligen Ärztekammer.
Hierzu müssen die Logbücher ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben
bei der zuständigen Ärztekammer eingereicht werden. |
Da möglicherweise unterschiedliche Anforderungen in den Ärztekammern auftreten können,
sollten sich Ärztinnen und Ärzte, die eine Weiterbildung absolvieren und sich zur Prüfung
anmelden möchten, die Logbücher derjenigen Ärztekammer besorgen, in welcher die
Prüfung absolviert wird.
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