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Neue (Muster-)Weiterbildungsordnung und Richtlinien:
(Stand März 2008, Quelle:
www.bundesaerztekammer.de
)
Hinweis:
Rechtsverbindlich ist für die Ärztin/ den Arzt die Weiterbildungsordnung in der jeweils gültigen Fassung der Landesärztekammer, deren Mitglied er ist. Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern lehnen sich sehr eng an die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer an. Abweichungen in Details sind in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern möglich.
Der Deutsche Ärztetag hat die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung im Jahr 2003 verabschiedet und im Mai 2004 und im Mai 2005 ergänzt, die in den Ärztekammern noch in Landesrecht umgesetzt werden muss. Solange dies noch nicht geschehen ist, gelten die in Landesrecht umgesetzten Bestimmungen der (Muster-)Weiterbildungsordnung
von 1992
.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem persönlichen beruflichen Werdegang haben, bitten wir Sie,
Ihre zuständige Ärztekammer
zu kontaktieren.
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