Flexibles Forschungs-Brückenstipendium
Die DGIM bietet hiermit ein Kurzzeit-Forschungsstipendium mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten und fördert flexibel Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in Übergangsphasen ihrer wissenschaftlichen Karriere. Das Stipendium eignet sich besonders, um die Zeit zu überbrücken, wenn ein bewilligtes Forschungsprojekt (z. B. durch DFG, Deutsche Krebshilfe oder EU-Programme) noch nicht gestartet ist. Es ermöglicht einen nahtlosen Übergang in größere Forschungsvorhaben – auch im Ausland. Damit können junge Forschende unter optimalen Bedingungen in ihre Projekte starten.
Eine frühere Förderung durch die DGIM, etwa durch das Peter-Scriba-Promotionsstipendium oder das CSP- oder ACSP-Stipendium, schließt eine Bewerbung nicht aus.
Anforderungsprofil
- DGIM-Mitgliedschaft
- Promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler im Fachgebiet Innere Medizin (in Weiterbildung oder mit abgeschlossener Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin oder Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt)
- PostDoc-Phase und/oder Habilitation
- Beschäftigungsverhältnis an einer Universitätsklinik im Inland
Anforderungen an das Projekt
Das Forschungsvorhaben (grundlagenorientiert, translational oder klinisch) sollte im Bereich Innere Medizin/Schwerpunkt angesiedelt und in einem kompetitiven Antragsverfahren (z.B. DFG, Krebshilfe, EU) bewilligt, aber noch nicht begonnen sein. Die Bewerberin/der Bewerber müssen ihr wissenschaftliches Profil und ihr Weiterentwicklungspotential durch einschlägige Vorarbeiten darlegen.
Förderung
Die Förderung dient der Freistellung der Stipendiaten von der ärztlichen Tätigkeit zu 50% und wird für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten und bis zu 12.000 € bewilligt. Eine Verlängerung der Laufzeit ist nur nach Einzelfallprüfung möglich.
Voraussetzungen für kooperierende Drittmittelabteilungen / Unikliniken
- Schriftliche Zusage an die DGIM über die geschützten Forschungszeiten vor der Mittelfreigabe. Veränderungen der Festlegungen (Freistellungsumfang der geschützten Forschungszeiten/kostenneutrale Unterbrechungen) sind der DGIM unmittelbar mitzuteilen/zu beantragen.
- Schriftliche und verbindliche Zusage über die Kostenübernahme der klinischen Stelle und der Gewährung der geschützten Forschungszeit, unterzeichnet durch den Stipendiaten und den verantwortlichen Leiter der Institution/Klinik; Zusage der Klinik über den Arbeitsvertrag für den Zeitraum der Förderung.
- Der bewilligte Betrag wird den Stipendiaten von der DGIM auf ein extra einzurichtendes Konto/Kostenstelle bei der Universitätseinrichtung überwiesen, bei der sie tätig sind. Die Mittel sind ausschließlich für die Personalstelle zu verwenden, Sachmittel/overheads werden von der DGIM nicht gezahlt.
- Nach Abschluss des Forschungsvorhabens ist durch die Drittmittelabteilung der Universitätseinrichtung der DGIM unaufgefordert ein Verwendungsmittelnachweis gemäß DFG-Richtlinien vorzulegen. Die Drittmittelstelle der Universitätseinrichtung muss diesem Vorgehen vorher zustimmen.
- Bei nicht zweckgebundener Verwendung der Stipendienmittel behält sich die DGIM das Recht vor, diese vom Mittelempfänger zurückzufordern. Nicht verbrauchte Mittel sind an die DGIM zurückzuzahlen.
- Die DGIM behält sich das Recht vor die Förderung zu beenden, sollte die finanzielle Situation der Gesellschaft einen solchen Schritt erforderlich machen. Eine darüberhinausgehende entgeltliche Förderung ist nicht möglich.
Bewerbung
- Bewerbungs-/ Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
- Lebenslauf mit Promotionsurkunde bzw. Habilitationsnachweis und (angestrebter) Facharztweiterbildung
- Projektbeschreibung für die Laufzeit des Forschungsvorhabens inklusive Freistellungszeitraum (max. 3 Seiten)
- Nachweis über die Finanzierung des eingeworben Forschungsprojekts
Evaluation
Nach Projektende ist ein Paper bzw. die Publikation einzureichen. Die Förderung durch die DGIM ist kenntlich zu machen.