Flexibles Forschungs-Brückenstipendium

Die DGIM bietet hiermit ein Kurzzeit-Forschungsstipendium mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten und fördert flexibel Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in Übergangsphasen ihrer wissenschaftlichen Karriere. Das Stipendium eignet sich besonders, um die Zeit zu überbrücken, wenn ein bewilligtes Forschungsprojekt (z. B. durch DFG, Deutsche Krebshilfe oder EU-Programme) noch nicht gestartet ist. Es ermöglicht einen nahtlosen Übergang in größere Forschungsvorhaben – auch im Ausland. Damit können junge Forschende unter optimalen Bedingungen in ihre Projekte starten.

Eine frühere Förderung durch die DGIM, etwa durch das Peter-Scriba-Promotionsstipendium oder das CSP- oder ACSP-Stipendium, schließt eine Bewerbung nicht aus.

Anforderungsprofil

  • DGIM-Mitgliedschaft
  • Promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler im Fachgebiet Innere Medizin (in Weiterbildung oder mit abgeschlossener Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin oder Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt)
  • PostDoc-Phase und/oder Habilitation
  • Beschäftigungsverhältnis an einer Universitätsklinik im Inland

Das Forschungsvorhaben (grundlagenorientiert, translational oder klinisch) sollte im Bereich Innere Medizin/Schwerpunkt angesiedelt und in einem kompetitiven Antragsverfahren (z.B. DFG, Krebshilfe, EU) bewilligt, aber noch nicht begonnen sein. Die Bewerberin/der Bewerber müssen ihr wissenschaftliches Profil und ihr Weiterentwicklungspotential durch einschlägige Vorarbeiten darlegen.   

Die Förderung dient der Freistellung der Stipendiaten von der ärztlichen Tätigkeit zu 50% und wird für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten und bis zu 12.000 € bewilligt. Eine Verlängerung der Laufzeit ist nur nach Einzelfallprüfung möglich. 

  • Schriftliche Zusage an die DGIM über die geschützten Forschungszeiten vor der Mittelfreigabe. Veränderungen der Festlegungen (Freistellungsumfang der geschützten Forschungszeiten/kostenneutrale Unterbrechungen) sind der DGIM unmittelbar mitzuteilen/zu beantragen. 
  • Schriftliche und verbindliche Zusage über die Kostenübernahme der klinischen Stelle und der Gewährung der geschützten Forschungszeit, unterzeichnet durch den Stipendiaten und den verantwortlichen Leiter der Institution/Klinik; Zusage der Klinik über den Arbeitsvertrag für den Zeitraum der Förderung.
  • Der bewilligte Betrag wird den Stipendiaten von der DGIM auf ein extra einzurichtendes Konto/Kostenstelle bei der Universitätseinrichtung überwiesen, bei der sie tätig sind. Die Mittel sind ausschließlich für die Personalstelle zu verwenden, Sachmittel/overheads werden von der DGIM nicht gezahlt.  
  • Nach Abschluss des Forschungsvorhabens ist durch die Drittmittelabteilung der Universitätseinrichtung der DGIM unaufgefordert ein Verwendungsmittelnachweis gemäß DFG-Richtlinien vorzulegen. Die Drittmittelstelle der Universitätseinrichtung muss diesem Vorgehen vorher zustimmen. 
  • Bei nicht zweckgebundener Verwendung der Stipendienmittel behält sich die DGIM das Recht vor, diese vom Mittelempfänger zurückzufordern. Nicht verbrauchte Mittel sind an die DGIM zurückzuzahlen.
  • Die DGIM behält sich das Recht vor die Förderung zu beenden, sollte die finanzielle Situation der Gesellschaft einen solchen Schritt erforderlich machen. Eine darüberhinausgehende entgeltliche Förderung ist nicht möglich.  
  • Bewerbungs-/ Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
  • Lebenslauf mit Promotionsurkunde bzw. Habilitationsnachweis und (angestrebter) Facharztweiterbildung
  • Projektbeschreibung für die Laufzeit des Forschungsvorhabens inklusive Freistellungszeitraum (max. 3 Seiten) 
  • Nachweis über die Finanzierung des eingeworben Forschungsprojekts  

Nach Projektende ist ein Paper bzw. die Publikation einzureichen. Die Förderung durch die DGIM ist kenntlich zu machen.