FEWP Innere Medizin ergänzend zur MWBO 2018

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat im November 2018 auf der Basis der Beschlüsse der Deutschen Ärztetage die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) verabschiedet. Als wesentliche Neuerung ist die MWBO an Inhalten und Kompetenzen statt an Zeitvorgaben und Richtzahlen ausgerichtet. Die jetzt deutlich stärkere Fokussierung der MWBO auf den Erwerb kognitiver und Handlungsorientierter Kompetenzen ist zu begrüßen, wirft aber die Frage auf, wie Kompetenzen gemessen werden können.

Um diese Frage zu beantworten, hat Professor Dr. med. A. Stallmach (Vorsitzender der Kommission Aus- und Weiterbildung der DGIM) gemeinsam mit den internistischen Schwerpunktgesellschaften, assoziierten Fächern und dem BDI sowie Vertretern der Landesärztekammer Hessen einen „Fachlich Empfohlenen Weiterbildungsplan“ (FEWP) für den FA für Innere Medizin entwickelt. Dieser wurde im Spätsommer 2021 von der Bundesärztekammer verabschiedet. Er beschreibt als eine Art „Weißbuch“ anschaulich, welche Inhalte unter dem offiziellen Satzungstext der MWBO zu verstehen sind. Durch die präzise Erläuterung und Beschreibung der Kompetenzen ist der FEWP eine exzellente und notwendige Hilfestellung für den didaktischen Umbruch, den die kompetenzbasierte neue Weiterbildungsordnung mit sich bringt. Es wird versucht, den FEWP in allen Landeärztekammern zu implementieren, da die Inhalte eine konkrete Handlungsanweisung und Orientierungshilfe für die Weiterzubildenden und die Weiterbilder zugrunde legen.

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