Clinician Scientist Programm (CSP)

Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) möchte durch die Vergabe von Clinician Scientist Stipendien ideale Voraussetzungen für wissenschaftliches Arbeiten schaffen und dabei herausragende Forschungsprojekte fördern. Das CSP wurde 2016 von der Kommission Wissenschafts- und Nachwuchsförderung ins Leben gerufen.

Die Förderung soll eine Freistellung der Stipendiaten (i. d. R. etwa 50%) von der ärztlichen Tätigkeit ermöglichen und somit die dringend erforderlichen Freiräume zur Verwirklichung einer Clinician Scientist Karriere schaffen. Die Fördermaßnahme soll die Grundlage für weiterführende Forschungsvorhaben sein und langfristig den Weg zur Habilitation und einer akademischen Laufbahn unterstützen.

Die maximale Gesamtförderung durch die DGIM beträgt für die Förderdauer von längstens 3 Jahren bis zu 100.000 €

Das Clinician Scientist Programm richtet sich an promovierte, wissenschaftlich interessierte und in Weiterbildung befindliche Ärztinnen und Ärzte zum Facharzt für Innere Medizin an einer Universitätsklinik. Empfohlen wird, dass die Basisweiterbildung („common trunk“) bereits absolviert ist. Es können jedoch auch Bewerber berücksichtigt werden, die noch nicht so weit in ihrer Weiterbildung fortgeschritten sind, sollten sich diese besonders für das Programm qualifizieren. Es ist möglichst eine Anerkennung der CSP Zeit für die Facharztweiterbildung anzustreben. Der Bewerber muss sein wissenschaftliches Profil und sein Weiterentwicklungspotential klar darlegen. Das Projekt soll eine nachgewiesene wissenschaftliche Fokussierung mit Bezug auf die Innere Medizin bzw. ihre Schwerpunkte haben, welche durch ein entsprechendes außergewöhnliches Forschungsprogramm und einschlägige Vorarbeiten dokumentiert ist. Das im Rahmen des Programms beantragbare Forschungsprojekt kann im Bereich der grundlagenorientierten, krankheitsorientierten oder patientenorientierten klinischen Forschung angesiedelt sein (Projektantrag s. Anlage 1 Skizzenvorlage Projektbeschreibung).

Es gibt formal keine Altersbegrenzung. Antragsteller sowie der betreuende Mentor müssen Mitglieder der DGIM sein. Eine Doppelfinanzierung des Forschungsprojekts muss ausgeschlossen sein. Eine Teilnahme in der AG JUNGE DGIM wird empfohlen. Der CS muss das Stipendium innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung antreten. Ausnahmen können geprüft werden.

Der Clinician Scientist muss über die gesamte Laufzeit des Programms einen Arbeitsvertrag an der betreuenden Klinik haben. Ein Nachweis der Klinikabteilung (bzw. des Instituts, in dem die geförderte Person beschäftigt ist) über die Kostenübernahme der Förderung der klinischen Tätigkeit des Stipendiaten muss für den Förderungszeitraum vorliegen. Es muss überdies nachgewiesen werden, dass ein schriftlich vereinbarter Anteil der Freistellung ausschließlich für wissenschaftliches Arbeiten (Dauer, Freistellungsumfang in % angeben) vorgesehen ist (Änderungen des Freistellungsumfangs sind unmittelbar der DGIM mitzuteilen). Das Programm soll durch ein Curriculum begleitet werden. Die Kosten für die Fortbildungen im Rahmen des Mantelcurriculums trägt die betreuende Einrichtung (s. Anlage Begleitcurriculum). Die Teilnehmer des Clinician Scientist Programms nehmen im Rahmen des Kerncurriculums im ersten Jahr nach Vergabe der Förderung an der Akademie für Führungskräfte in der Inneren Medizin teil. Die Teilnahme wird durch die DGIM finanziert, lediglich Reise- und Übernachtungskosten sind vom Stipendiaten bzw. dessen Heimatklinik zu übernehmen.

Die Stipendiaten verpflichten sich, jährlich einen Zwischenbericht in Form eines 5 bis 10-minütigen Vortrages über den Fortschritt ihres Projektes im Rahmen der DGIM Exzellenzakademie auf dem Jahreskongress zu präsentieren. Zudem sind  Nachweise über die Fortbildungen (Mantelcurriculum) und mind. zwei dokumentierte Orientierungsgespräche mit dem Mentor jährlich bis zum 15. März einzureichen. Nach Projektende ist ein Abschlussbericht* vorzulegen und ein Abschlussvortrag während der Exzellenzakademie sowie ein Posterbeitrag vorgesehen. 

*alternativ: Einreichung des Artikels bei Publikation des Projektes in renommiertem Journal mit Nennung der DGIM als Stipendiengeber

-Aktive Unterstützung des Bewerbers.

-Dokumentiertes wissenschaftliches Interesse und ein hinreichendes Maß an Interdisziplinarität und Forschungsinfrastruktur.

-Sicherstellung der Betreuung durch einen habilitierten Mentor mit Bezug zum Forschungsfeld. Der Mentor muss sich einem aktiven Mentoring verpflichtet fühlen und regelmäßig entsprechende Zeit für Gespräche mit dem Clinician Scientist einräumen, um sowohl die wissenschaftliche Arbeit zu begleiten, als auch die ärztliche Weiterbildung zu fördern.

- Schriftliche Zusage an die DGIM über die geschützten Forschungszeiten, klinische Rotationen sowie Meilensteine in der klinischen sowie wissenschaftlichen Weiterbildung durch die aufnehmende Einrichtung und den Clinician Scientist vor der Mittelfreigabe.

-Für die Bewirtschaftung der Mittel ist die Drittmittelabteilung der Universitätseinrichtung zuständig, dabei orientiert diese sich an dem von dem Stipendiaten vorgelegten Budgetplan.

-Jährlich zum 31.12. und nach Abschluss des CSP-Förderung ist durch die Drittmittelabteilung der Universitätseinrichtung der DGIM unaufgefordert ein Verwendungsmittelnachweis gemäß DFG-Richtlinien vorzulegen. Die Drittmittelstelle der Universitätseinrichtung muss diesem Vorgehen vorher zustimmen. Bei nicht zweckgebundener Verwendung der Stipendienmittel behält sich die DGIM das Recht vor, diese vom Mittelempfänger zurückzufordern. Nicht verbrauchte Mittel sind an die DGIM zurückzuzahlen. 

-Der bewilligte Betrag wird den Stipendiaten von der DGIM auf ein extra einzurichtendes Konto/Kostenstelle bei der Universitätseinrichtung überwiesen, bei der sie/er tätig ist. Die Mittel sind ausschließlich für die Personalstelle des Clinician Scientist zu verwenden, Sachmittel/Overheads werden von der DGIM nicht gezahlt. 

Im Falle von längeren Unterbrechungen (>2 Monate) des Clinician Scientist Programms, zum Beispiel durch Betreuungszeiten im Rahmen der Elternzeit oder durch Krankheit, wird eine kostenneutrale Verlängerung der Stipendiendauer ermöglicht. Änderungen sind vorher unmittelbar der DGIM mitzuteilen. Die Finanzierung der CS-Stelle im Rahmen von Auslandsaufenthalten, die ausschließlich der wissenschaftlichen Forschung dienen, wird im Rahmen des CSP in einem maximalen Umfang von 3 Monaten weitergeführt. Eine Unterbrechung des CSP für drittmittelfinanzierte Forschungsaufenthalte im Ausland kann ebenfalls für maximal 3 Monate bewilligt werden. Eine Verlängerung des CSP ist mit Ausnahme der oben genannten Gründe grundsätzlich nicht vorgesehen

Die Bewerbungsunterlagen (s. Anlage 3 Checkliste Bewerbungsunterlagen) sollen über die Webseite der DGIM elektronisch eingesendet werden. Die eingegangenen Bewerbungen werden durch die Geschäftsstelle der DGIM gesichtet. Bewerbungen, die nicht den formalen Kriterien genügen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt, können aber im nächsten Jahr in überarbeiteter Form noch einmal eingereicht werden.

Die Aufnahme in das Programm und Auswahl der Bewerber erfolgt in einem transparenten und kompetitiven Auswahlverfahren durch eine Auswahlkommission (Kommission Wissenschafts- und Nachwuchsförderung) nach objektiven Kriterien wie wissenschaftliche Exzellenz der bereits erbrachten Forschungsarbeit (Publikationen, Drittmitteleinwerbungen) sowie dem wissenschaftlichen Profil des Bewerbers (Innovationsgehalt des Forschungsprojektes, Karriere-Entwicklungspotential, Motivation).

Die Kommission trifft eine Vorauswahl der Bewerber. Die Bewerber aus der engeren Wahl präsentieren im Rahmen einer Kommissionssitzung während des jährlichen Internistenkongresses in Wiesbaden ihre Arbeiten. Danach entscheidet das Gremium über die Förderung.

Veränderungen der Festlegungen (Freistellungsumfang der geschützten Forschungszeiten/Meilensteine/kostenneutrale Unterbrechungen) sind der DGIM unmittelbar mitzuteilen/ zu beantragen.

Bei nicht zweckgebundener Verwendung der Stipendienmittel behält sich die DGIM das Recht vor, Mittel, die für das CSP bereitgestellt wurden, vom Mittelempfänger zurückzufordern, bzw. müssen Mittel für die Verlängerung des CSP von der klinischen Einrichtung bereitgestellt werden. Hierbei sollten neben den Clinician Scientist und deren Mentoren ein Vertreter des Programms und der Personaloberarzt bzw. Klinikleiter einbezogen werden. Nicht verbrauchte Mittel sind an die DGIM zurückzuzahlen. 

Die DGIM behält sich das Recht vor, auch bei positiver Zwischenevaluierung, die Förderung zu beenden, sollte die finanzielle Situation der Gesellschaft einen solchen Schritt erforderlich machen. Eine darüberhinausgehende entgeltliche Förderung ist nicht möglich.

Die Bewerbungsfrist endet jährlich am 28.02.

Bildquellen in den Dokumenten: Svisio – istockphoto

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