Stipendium zur Vereinbarkeit von Forschung und Familie

Ziel der Förderung  

Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) möchte Nachwuchswissenschaftler/innen durch die Ausschreibung dieses Stipendiums die Möglichkeit zur Verbesserung der Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Tätigkeit und Familie geben.

Mit dem Stipendium wird die vorübergehende Finanzierung von wissenschaftlichem/technischem Personal (MTA/PTA etc.) ermöglicht, um sicherzustellen, dass exzellente wissenschaftlich tätige Ärztinnen und Ärzte das wissenschaftliche Projekt, trotz der durch die Schwangerschaft, den Mutterschutz, bzw. die Elternzeit absehbare Unterbrechung, effizient weiterführen können.

  • Besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, die neben Ihrer klinischen Tätigkeit wissenschaftliche Forschung betreiben, für die Förderung während der Schwangerschaft oder nach Eintritt in den Mutterschutz, bzw. die Elternzeit.

  • Beschäftigungsverhältnis an einer Universitätsklinik im Inland

  • Mitgliedschaft bei der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. vorausgesetzt

Das Forschungsvorhaben (grundlagenorientiert, translational oder klinisch) ist im Bereich der allgemeinen Inneren Medizin oder einer ihrer Schwerpunkte angesiedelt und in einem kompetitiven Antragsverfahren (z.B. DFG, Krebshilfe, EU) bereits bewilligt. Die Bewerberin/ der Bewerber muss ihr/sein wissenschaftliches Profil und ihr/sein Weiterentwicklungspotential durch einschlägige Vorarbeiten darlegen.   

Die Förderung dient der Projektweiterführung durch wissenschaftliches/technisches Personal entweder bereits während der Schwangerschaft und/oder während dem Mutterschutz/der Elternzeit. Die Förderung ist an die Abwesenheit des Wissenschaftlers (Voll- oder Teilzeit) gebunden. Die Bewilligung des Umfangs der Förderung (100% durch die DGIM) ist ausschließlich für Personalmittel (Einstellung wiss./techn. Personal, Voll- oder Teilzeit) einzusetzen und dient der Fortführung des wiss. Projekts. Bewilligt wird die Förderung für einen flexiblen Zeitraum bis zu 18 Monaten und bis zu 55.000 Euro €, inklusive Einarbeitung.

Eine Verlängerung der Laufzeit ist nicht möglich.

Nach Förderungsende ist ein Abschlussbericht über den Stand des Projektes einzureichen, der über die Organe der Gesellschaft veröffentlicht wird. Nach Projektende ist ein daraus entstandenes Paper, bzw. die Publikation mit „source of funding“ vorzulegen. Die Förderung durch die DGIM ist jeweils kenntlich zu machen.    

  • Schriftliche Zusage an die DGIM über die geschützten Elternzeiten und die Einstellung des wiss./techn. Personals vor der Mittelfreigabe (Mittelabruf mit Arbeitsvertrag).

  • Veränderungen der Stipendienmodalitäten sind bei der DGIM unmittelbar zu beantragen.   

  • Der bewilligte Betrag wird der Drittmittelabteilung von der DGIM auf ein extra einzurichtendes Konto/Kostenstelle bei der Universitätseinrichtung überwiesen, bei denen sie tätig sind. Die Mittel sind ausschließlich für die Personalstelle des wiss./techn. Personals zu verwenden, Sachmittel/Overheads werden von der DGIM nicht gezahlt.   

  • Jährlich zum 31.12. und nach Abschluss der Förderung ist unaufgefordert ein Verwendungsmittelnachweis durch die Drittmittelabteilung der Universitätseinrichtung der DGIM gemäß DFG-Richtlinien vorzulegen. Die Drittmittelstelle der Universitätseinrichtung muss diesem Vorgehen vorher zustimmen.   

  • Bei nicht zweckgebundener Verwendung der Stipendienmittel behält sich die DGIM das Recht vor, diese vom Mittelempfänger zurückzufordern. Nicht verbrauchte Mittel sind an die DGIM zurückzuzahlen.  

  • Die DGIM behält sich das Recht vor die Förderung zu beenden, sollte die finanzielle Situation der Gesellschaft einen solchen Schritt erforderlich machen. Eine darüberhinausgehende entgeltliche Förderung ist nicht möglich.  

    Eine Doppelförderung muss ausgeschlossen sein.

  • Bewerbungs-/ Motivationsschreiben (max. 1 Seite)  

  • Lebenslauf mit Promotionsurkunde, bzw. Habilitationsnachweis und (angestrebter) Facharztweiterbildung  

  • Nachweis über die Finanzierung des eingeworben Forschungsprojekts  

  • Nachweis der Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt im Fachgebiet Innere Medizin an einer Universitätsklinik.

  • Wissenschaftliche Exzellenz, dokumentiert durch entsprechende Publikationen und Einwerbung von Drittmitteln.

  • Eine maximal einseitige Beschreibung der von dem wissenschaftlichen/technischen Personal durchzuführenden Arbeiten, bzw. des derzeit laufenden Projektes (max. 2 Seiten)

  • Angabe der geplanten Abwesenheitszeiten der Ärztin/des Arztes (Freistellungszeitraum, prozentuale Abwesenheitszeiten) und Einsatzplan der vertretenden Hilfskraft

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