Flexibles Forschungs-Brückenstipendium
Die DGIM bietet hiermit ein Kurzzeit-Forschungsstipendium mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten und fördert flexibel Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in Übergangsphasen ihrer wissenschaftlichen Karriere. Das Stipendium eignet sich besonders, um die Zeit zu überbrücken, wenn ein bewilligtes Forschungsprojekt (z. B. durch DFG, Deutsche Krebshilfe oder EU-Programme) noch nicht gestartet ist. Es ermöglicht einen nahtlosen Übergang in größere Forschungsvorhaben – auch im Ausland. Damit können junge Forschende unter optimalen Bedingungen in ihre Projekte starten.
Eine frühere Förderung durch die DGIM, etwa durch das Peter-Scriba-Promotionsstipendium oder das CSP- oder ACSP-Stipendium, schließt eine Bewerbung nicht aus.
Anforderungsprofil
- DGIM-Mitgliedschaft
- Promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler im Fachgebiet Innere Medizin (in Weiterbildung oder mit abgeschlossener Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin oder Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt)
- PostDoc-Phase und/oder Habilitation
- Beschäftigungsverhältnis an einer Universitätsklinik im Inland
Anforderungen an das Projekt
Das Forschungsvorhaben (grundlagenorientiert, translational oder klinisch) sollte im Bereich Innere Medizin/Schwerpunkt angesiedelt und in einem kompetitiven Antragsverfahren (z.B. DFG, Krebshilfe, EU) bewilligt, aber noch nicht begonnen sein. Die Bewerberin/der Bewerber müssen ihr wissenschaftliches Profil und ihr Weiterentwicklungspotential durch einschlägige Vorarbeiten darlegen.
Förderung
Die Förderung dient der Freistellung der Stipendiaten von der ärztlichen Tätigkeit zu 50% und wird für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten und bis zu 12.000 € bewilligt. Eine Verlängerung der Laufzeit ist nur nach Einzelfallprüfung möglich.
Voraussetzungen für kooperierende Drittmittelabteilungen / Unikliniken
- Schriftliche Zusage an die DGIM über die geschützten Forschungszeiten vor der Mittelfreigabe. Veränderungen der Festlegungen (Freistellungsumfang der geschützten Forschungszeiten/kostenneutrale Unterbrechungen) sind der DGIM unmittelbar mitzuteilen/zu beantragen.
- Schriftliche und verbindliche Zusage über die Kostenübernahme der klinischen Stelle und der Gewährung der geschützten Forschungszeit, unterzeichnet durch den Stipendiaten und den verantwortlichen Leiter der Institution/Klinik; Zusage der Klinik über den Arbeitsvertrag für den Zeitraum der Förderung.
- Der bewilligte Betrag wird den Stipendiaten von der DGIM auf ein extra einzurichtendes Konto/Kostenstelle bei der Universitätseinrichtung überwiesen, bei der sie tätig sind. Die Mittel sind ausschließlich für die Personalstelle zu verwenden, Sachmittel/Overheads werden von der DGIM nicht gezahlt.
- Nach Abschluss des Forschungsvorhabens ist durch die Drittmittelabteilung der Universitätseinrichtung der DGIM unaufgefordert ein Verwendungsmittelnachweis gemäß DFG-Richtlinien vorzulegen. Die Drittmittelstelle der Universitätseinrichtung muss diesem Vorgehen vorher zustimmen.
- Bei nicht zweckgebundener Verwendung der Stipendienmittel behält sich die DGIM das Recht vor, diese vom Mittelempfänger zurückzufordern. Nicht verbrauchte Mittel sind an die DGIM zurückzuzahlen.
- Die DGIM behält sich das Recht vor, die Förderung zu beenden, sollte die finanzielle Situation der Gesellschaft einen solchen Schritt erforderlich machen. Eine darüberhinausgehende entgeltliche Förderung ist nicht möglich.
Bewerbung
- Bewerbungs-/ Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
- Lebenslauf mit Promotionsurkunde bzw. Habilitationsnachweis und (angestrebter) Facharztweiterbildung
- Projektbeschreibung für die Laufzeit des Forschungsvorhabens inklusive Freistellungszeitraum (max. 3 Seiten)
- Nachweis über die Finanzierung des eingeworben Forschungsprojekts
Evaluation
Nach Projektende ist ein Paper bzw. die Publikation einzureichen. Die Förderung durch die DGIM ist kenntlich zu machen.
Fragen zum Stipendium?
Ansprechpartnerin in der DGIM-Geschäftsstelle: Lisa Lührs, lluehrsdgim.de