Für Symposien oder Fortbildungsveranstaltungen aus dem Bereich der Inneren Medizin können Veranstalter die DGIM-Schirmherrschaft beantragen.
Über die Vergabe entscheidet der Generalsekretär unter Berücksichtigung der verschiedenen Kriterien. Unter anderem sollten die Vorträge und Referate den Anspruch der wissenschaftlichen Qualität und Unabhängigkeit bzw. Produktneutralität erfüllen und mindestens ein Mitglied der DGIM muss an der wissenschaftlichen Leitung beteiligt sein.
Antrag und nähere Informationen
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann das Gütesiegel 'DGIM-Schirmherrschaft' (Schutzgebühr 500,00 €) vergeben werden.
Das bedeutet, die Veranstaltung wird in der Übersicht "Veranstaltung unter der Schirmherrschaft der DGIM" in der Zeitschrift „Die Innere Medizin“ angekündigt. Zusätzlich erfolgt nach Möglichkeit eine Veröffentlichung im DGIM-Mitgliedermailing „DGIM Veranstaltungshinweise" sowie im Veranstaltungskalender auf unserer Homepage. Das Gütesiegel DGIM-Schirmherrschaft wird für alle Drucksachen und Veröffentlichungen rund um die Veranstaltung zur Verfügung gestellt.