Advanced Clinician Scientist Programm (ACSP)

Das Advanced Clinician Scientist Programm der DGIM schafft mit der Freistellung eines Anteils von der klinischen Tätigkeit beste Voraussetzungen für wissenschaftliches Arbeiten. Die maximale Gesamtförderung beträgt für die Förderdauer von längstens 4 Jahren 120.000 € pro Stipendiat. Das ACS Programm der DGIM orientiert sich hierbei grundsätzlich an den Empfehlungen der Ständigen Senatskommission für Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom März 2018 (Etablierung einer wissenschaftsorientierten Personalentwicklung für Fachärztinnen und Fachärzte in der Universitätsmedizin).

Kernpunkte des Programms (analog DFG)

► Spezialisierte universitäre Krankenversorgung

► Leitung einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe

► Einbindung in die Aus- und Weiterbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses

► Mentoring

► Eigenständige Lehre

► Individuelles Qualifizierungsprogramm

► Internationale Kooperationen

Das ACS Programm komplettiert bereits etablierte (Nachwuchs-)Förderungsinstrumente der DGIM, wie das Peter Scriba Promotionsstipendium, die Roland Müller Autorenakademie und das DGIM Clinician Scientist Programm.

Die Freistellung für den Forschungsanteil von 25% soll hierbei als Richtwert dienen und eine flexible Anwendung auf die Gesamtarbeitszeit zulassen. Dies bedeutet, dass geschützte Forschungszeit sowohl in Blöcken als auch in durchgängigen Phasen zugunsten oder zu Lasten der klinischen Tätigkeit organisiert werden kann. Die Gesamtdauer der Förderung beträgt dabei mindestens zwei Jahre (50% Freistellung und 50% der Fördersumme pro Jahr) und höchstens 4 Jahre (25% Freistellung und 25% der Fördersumme pro Jahr), wobei nach zwei Jahren eine schriftliche Zwischenevaluation (Präsentation der fortgeschrittenen Arbeit) erwartet wird. Um sowohl die Gewährung der geschützten Forschungszeit als auch eine Kontinuität klinischer Expertise in der Krankenversorgung des Universitätsklinikums sicherzustellen, bietet sich ggf. eine Tandem-Regelung für zwei Advanced Clinician Scientists in derselben Einrichtung und ähnlicher klinischer Spezialisierung an, die sich auf dieselbe Stelle bewerben.

Das Advanced Clinician Scientist Programm richtet sich an promovierte Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin, die nicht älter als 45 Jahre alt sind, mit klinischer Tätigkeit in einer internistischen Universitätsklinik als Oberarzt/Oberärztin oder Funktionsoberarzt/Funktionsoberärztin. Bei der Berücksichtigung der Altersobergrenze werden Elternzeiten zur Kinderbetreuung analog der DFG angerechnet. Die Leitung einer eigenen Arbeitsgruppe wird vorausgesetzt.

Eine abgeschlossene Habilitation oder äquivalente Leistung sollten vorliegen. Die Arbeit muss aus einem wissenschaftlichen Themengebiet aus der internistischen Forschung (grundlagenorientiert/translational/klinisch) kommen und der Bewerber muss sein wissenschaftliches Profil und sein Weiterentwicklungskonzept klar darlegen (s. Anlage 1 Skizzenvorlage für die Projektbeschreibung). Der Bewerber muss verständlich darstellen, welche Zusatzqualifikationen er erwerben möchte und welche Voraussetzungen die Klinik hierfür bietet. Antragsteller sowie der betreuende Mentor müssen Mitglieder der DGIM sein. Das ACSP Stipendium sollte innerhalb von 3 Monaten nach der Bewilligung, spätestens bis zum 1. Januar des Folgejahres, angetreten werden.

Der Advanced Clinician Scientist muss über die gesamte Laufzeit des Programms einen Arbeitsvertrag an der betreuenden Klinik haben. Der Nachweis signifikanter, eingeworbener, externer Drittmittel muss vorliegen. Eine Bestätigung der Klinikabteilung (bzw. des Instituts, in dem die geförderte Person beschäftigt ist) über die Kostenübernahme der Förderung der klinischen Tätigkeit des Stipendiaten muss für den Förderungszeitraum vorliegen.

Im Rahmen der Advanced Clinician Scientist Förderung ist eine schriftlich festgelegte Freistellung von in der Regel etwa 50% der Gesamtarbeitszeit für die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten vorgesehen. Die Gesamtfördersumme, die durch die DGIM finanziert werden kann, liegt bei bis zu 120.000 € pro Stipendium.

Die Stipendiaten verpflichten sich, nach zwei Jahren einen Zwischenbericht in Form eines 5 bis 10-minütigen Vortrages über den Fortschritt ihres Projektes im Rahmen der DGIM Exzellenzakademie auf dem Jahreskongress zu präsentieren. Nach Projektende ist ein Abschlussbericht* vorzulegen und ein Abschlussvortrag während der Exzellenzakademie sowie ein Posterbeitrag  vorgesehen. 

*alternativ: Einreichung des Artikels bei Publikation des Projektes in renommiertem Journal mit Nennung der DGIM als Stipendiengeber

Für die Bewirtschaftung der Mittel ist die Drittmittelabteilung der Universitätseinrichtung zuständig. Dabei orientiert diese sich an dem von dem Stipendiaten vorgelegten Budgetplan. Die im Programm geförderten Mediziner werden entsprechend der festgelegten Freistellungszeiten während der wissenschaftlichen Tätigkeit durch das ACS Programm finanziert; die weiteren Tätigkeiten des Stipendiaten müssen von der Klinikabteilung bzw. dem Institut, in dem die geförderte Person beschäftigt ist, übernommen werden. Die Drittmittelstelle der Universitätseinrichtung muss diesem Vorgehen vorher zustimmen.

Der Betrag wird dem Stipendiaten von der DGIM auf ein extra einzurichtendes Konto/ Kostenstelle bei der Universitätseinrichtung überwiesen, bei der sie/er tätig ist. Die Mittel sind von der entsprechenden Stelle abzurufen. Die Mittel sind ausschließlich für die Personalstelle des Advanced Clinician Scientist zu verwenden, Sachmittel/Overheads werden von der DGIM nicht gezahlt.

Jährlich zum 31.12. und nach Abschluss der ACSP-Förderung legt die Drittmittelabteilung der Universitätseinrichtung der DGIM unaufgefordert einen Verwendungsmittelnachweis gemäß DFG-Richtlinien vor.

Die betreuende Universitätsklinik muss die Bewerbung und das ACSP aktiv unterstützen. Sie muss ein dokumentiertes wissenschaftliches Interesse und ein hinreichendes Maß an Interdisziplinarität und Forschungsinfrastruktur vorweisen können.

Die Klinik muss die Betreuung durch zwei habilitierte Mentoren (Crossmentoring: Klinikchef und Mentor aus einer anderen Universitätsklinik) mit Bezug zum Forschungsfeld organisieren. Die Mentoren müssen sich einem aktiven Mentoring verpflichtet fühlen und mindestens einmal innerhalb des Förderzeitraums Zeit für Gespräche mit dem Advanced Clinician Scientist einräumen, um die wissenschaftliche Arbeit zu begleiten. Die Mentoren verpflichten sich, ein Versäumnis dieses Gespräches der DGIM zu melden.

Die Zusage der geschützten Forschungszeiten müssen durch die aufnehmende Einrichtung und den Advanced Clinician Scientist schriftlich festgelegt werden und bei Bewerbung an die DGIM kommuniziert werden

Im Falle von längeren Unterbrechungen (> 2 Monate) des ACSP, zum Beispiel durch Betreuungszeiten im Rahmen der Elternzeit oder durch Krankheit, wird nach Möglichkeit eine kostenneutrale Verlängerung der Stipendiendauer angestrebt. Eine Unterbrechung ist grundsätzlich bis zu einem Jahr möglich. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll zu jeder Zeit gewährleistet und gefördert werden.

Die Finanzierung der Advanced Clinician Scientist Stelle im Rahmen von Auslandsaufenthalten, die ausschließlich der wissenschaftlichen Forschung dienen, wird im Rahmen des ACSP in einem maximalen Umfang von 6 Monaten weitergeführt.

Eine Unterbrechung des ACSP für drittmittelfinanzierte Forschungsaufenthalte im Ausland kann ebenfalls für maximal 3 Monate bewilligt werden. Vorausgesetzt, die Förderlänge von vier Jahren und die Fördersumme werden nicht überschritten.

Eine Verlängerung des ACSP Stipendiums ist mit Ausnahme der oben genannten Gründe grundsätzlich nicht vorgesehen. Ein Anspruch auf Verlängerung seitens des Stipendiaten besteht nicht.

Die Bewerbungsunterlagen sollen über die Webseite der DGIM elektronisch eingesendet werden. Die eingegangenen Bewerbungen werden durch die Geschäftsstelle der DGIM gesichtet. Bewerbungen, die nicht den formalen Kriterien genügen, werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt, können aber im nächsten Jahr in überarbeiteter Form noch einmal eingereicht werden.

Die Aufnahme in das Programm erfolgt in einem transparenten und kompetitiven Auswahlverfahren durch eine Auswahlkommission aus der Kommission Wissenschaft-Nachwuchsförderung.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach objektiven Kriterien wie wissenschaftliche Exzellenz der bereits erbrachten Forschungsarbeit (Publikationen, Drittmitteleinwerbungen) sowie dem wissenschaftlichen Profil des Bewerbers (Innovationsgehalt des Forschungsprojektes, Karriere-, Entwicklungspotential, Motivation).

Die Kommission trifft eine Vorauswahl der Bewerber. Die Bewerber aus der engeren Wahl präsentieren im Rahmen einer Kommissionssitzung während des jährlichen Internistenkongresses in Wiesbaden ihre Arbeiten und ihr Personalentwicklungskonzept. Danach entscheidet das Gremium über die Förderung.

Veränderungen der Festlegungen (Freistellungsumfang der geschützten Forschungszeiten/Meilensteine/kostenneutrale Unterbrechungen) sind der DGIM unmittelbar mitzuteilen und bei der DGIM zu beantragen.

Bei nicht zweckgebundener Verwendung der Stipendienmittel behält sich die DGIM das Recht vor, Mittel, die für das ACSP bereitgestellt wurden, vom Mittelempfänger zurückzufordern, bzw. müssen Mittel für die Verlängerung des ACSP von der klinischen Einrichtung bereitgestellt werden. Hierbei sollten neben den Advanced Clinician Scientists und deren Mentoren ein Vertreter des Programms und der Personaloberarzt bzw. Klinikleiter einbezogen werden. Eine Doppelfinanzierung des Forschungsprojekts muss ausgeschlossen sein.

Die DGIM behält sich das Recht vor, auch bei positiver Zwischenevaluierung, die Förderung zu beenden, sollte die finanzielle Situation der Gesellschaft einen solchen Schritt erforderlich machen. Eine darüberhinausgehende entgeltliche Förderung ist nicht möglich.

Die Bewerbungsfrist endet jährlich am 28.02.

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