Deutsche Stiftung Innere Medizin
Die Deutsche Stiftung Innere Medizin (DSIM) wurde im Jahr 2005 aus der DGIM gegründet.
Sie fördert die Erforschung der Basis innerer Erkrankungen. Die DSIM unterstützt konkrete Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Veranstaltungen. Sie vergibt Forschungsaufträge, Preise und Stipendien. Ziel ist es, über staatliche Fördermöglichkeiten hinaus eine unabhängige finanzielle Basis für Forschungsprojekte in der Inneren Medizin zu schaffen.
Die DSIM ist eine Stiftung unter dem Dach des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft.


Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) hat die Deutsche Stiftung Innere Medizin errichtet. Sie ist eine Stiftung unter dem Dach des "Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft". Die Stiftung wurde von der DGIM mit einem Anfangsvermögen ausgestattet und als Zustiftung errichtet, so dass Zuwendungen dem Stiftungsvermögen zuwachsen. Das Stiftungsvermögen soll in seinem Wert ungeschmälert erhalten bleiben. Lediglich die Vermögenserträge sollen zur Erreichung des Stiftungsziels eingesetzt werden, um so eine nachhaltige Förderung möglich zu machen. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Inneren Medizin und zwar der Grundlagen- wie auch der klinischen Forschung. Der Stiftungszweck soll verwirklicht werden durch:
- Förderung von Forschungsvorhaben
- Vergabe von Preisen
- Vergabe von Forschungsaufträgen
- Gewährung von Stipendien
Es sollen insbesondere solche Projekte gefördert werden, die die Übertragung von Ergebnissen der Forschung auf die Prävention oder Behandlung innerer Erkrankungen untersuchen. Durch Errichtung der Stiftung will die DGIM über die staatlichen Förderungsmöglichkeiten hinaus eine unabhängige finanzielle Basis für Forschungsprojekte in der Inneren Medizin entwickeln. Dies hat der Vorstand vor dem Hintergrund der engen finanziellen Spielräume der öffentlichen Hand als zukunftsweisend erachtet.

Dies geschieht am besten im Rahmen einer sogenannten "Zustiftung".
Zuwendungen an Stiftungen werden steuerlich besonders begünstigt.
Abzugsfähig sind:
Vermögenshöchstbetrag (§ 10b Abs. 1EStG), bis zu 1 Mio. Euro können pro Person bei Zuwendungen in das Vermögen von Stiftungen beliebig verteilt über 10 Jahre von der Steuer abgesetzt werden; Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 2 Mio. Euro abziehen. Die Beschränkung auf "Erstausstattungen" ist entfallen und gilt nun auch für alle Zustiftungen. Ansonsten besteht (wie auch bei Spenden für gemeinnützige Zwecke) die Möglichkeit des allgemeinen Sonderabzugs in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.
Allgemeiner Spendenabzug (§ 10b Abs. 1EStG): Bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte sind bei Spenden an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen abzugsfähig. Überschreitet die Summe der Spenden in einem Jahr diese Grenze, kann der übersteigenden Betrag zeitlich unbeschränkt vorgetragen werden.
Weitere Informationen unter: https://www.stifterverband.org/service-fuer-stiftungen
Bankverbindung der Stiftung
GENO Bank
IBAN: DE45 3606 0488 0417 4024 00
BIC: GENODEM1GBE
Vielen Dank!
Vorsitzender

Prof. Dr. med. Stefan Frantz
Universitätsklinikum Würzburg
Medizinische Klinik und Poliklinik I
Oberdürrbacher Str. 6 · Haus A3
Büro A3.-2.805
97080 Würzburg
Tel.: 0931 201-39001
Fax: 0931-201639001
E-Mail: frantz_sukw.de
Mitglied

Prof. Dr. med. Georg Ertl
DGIM Gerneralsekretär
Universitätsklinikum Würzburg
Zentrum Operative Medizin
Oberdürrbacher Straße 6
97080 Würzburg
Tel.: 0931-20155001
E-Mail: gertl@dgim.de
Mitglied

Prof. Dr. med. Ulf Müller-Ladner
1. Vorsitzender der DGIM
Ärztlicher Direktor
Abteilung für Rheumatologie und Klinische Immunologie
Campus Kerckhoff
Justus-Liebig Universität Giessen
Kerckhoff-Klinik GmbH
Benekestr. 2
61231 Bad Nauheim
Tel.: 06032 996-2101 oder -2146
E-Mail: U.Mueller-Ladner@kerckhoff- klinik.de
Vertreterin des Deutschen Stifterverbandes

Doris Zirkler
Deutsches Stiftungszentrum
Barkhovenallee 1
45239 Essen