Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) hat die Deutsche Stiftung Innere Medizin errichtet. Sie ist eine Stiftung unter dem Dach des "Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft". Die Stiftung wurde von der DGIM mit einem Anfangsvermögen ausgestattet und als Zustiftung errichtet. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Inneren Medizin und zwar der Grundlagen- wie auch der klinischen Forschung.

Der Stiftungszweck soll verwirklicht werden durch:

- Förderung von Forschungsvorhaben

- jährliche Vergabe des Präventionspreises

- Vergabe von Forschungsaufträgen

- Gewährung von Stipendien

Es sollen insbesondere solche Projekte gefördert werden, die die Übertragung von Ergebnissen der Forschung auf die Prävention oder Behandlung innerer Erkrankungen untersuchen.  Durch Errichtung der Stiftung will die DGIM über die staatlichen Förderungsmöglichkeiten hinaus eine unabhängige finanzielle Basis für Forschungsprojekte in der Inneren Medizin entwickeln. Dies hat der Vorstand vor dem Hintergrund der engen finanziellen Spielräume der öffentlichen Hand als zukunftsweisend erachtet.

Dies geschieht am besten im Rahmen einer sogenannten "Zustiftung".

Zuwendungen an Stiftungen werden steuerlich besonders begünstigt.

Abzugsfähig sind:
Vermögenshöchstbetrag (§ 10b Abs. 1EStG), bis zu 1 Mio. Euro können pro Person bei Zuwendungen in das Vermögen von Stiftungen beliebig verteilt über 10 Jahre von der Steuer abgesetzt werden; Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 2 Mio. Euro abziehen. Die Beschränkung auf "Erstausstattungen" ist entfallen und gilt nun auch für alle Zustiftungen. Ansonsten besteht (wie auch bei Spenden für gemeinnützige Zwecke) die Möglichkeit des allgemeinen Sonderabzugs in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.

Allgemeiner Spendenabzug (§ 10b Abs. 1EStG): Bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte sind bei Spenden an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen abzugsfähig. Überschreitet die Summe der Spenden in einem Jahr diese Grenze, kann der übersteigenden Betrag zeitlich unbeschränkt vorgetragen werden.

Weitere Informationen unter: https://www.stifterverband.org/service-fuer-stiftungen

Bankverbindung der Stiftung

GENO Bank 

IBAN:  DE45 3606 0488 0417 4024 00

BIC:  GENODEM1GBE

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